Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen
Fachklinik für Orthopädie, Onkologie und Pneumologie
 
 
 
 

SO GEHTS ZUR REHA

So beantragen Sie Ihre Rehabilitationsmaßnahme

Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, nach einer schweren Krankheit oder auch bei chronischen Leiden bietet unser Gesundheitswesen eine Rehabilitation an. Diese Rehamaßnahmen sollen die Genesung fördern, damit Betroffene gestärkt in Alltag und Beruf zurückkehren können.  
Doch um Sie in der Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen aufnehmen zu können, sind vorher einige Schritte nötig. Diese finden Sie im Schaubild als pdf:  
  
Wege zur Reha, PDF Version, 1 MB 
  
  

Der Antrag macht den Anfang

 
Sie sind noch zu Hause? 
Die Antragsstellung erfolgt in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt, entweder für Sie als Berufstätige/r bei der zuständigen Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern (Reha vor Rente), oder für Sie als Rentner bei Ihrer Krankenkasse zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit (Reha vor Pflege). Ausnahme: Patienten mit einer onkologischen Erkrankung.  
  
Ihr Träger der Reha ist die DRV? Hier finden Sie wertvolle Hinweise, wie Sie eine Reha beantragen und woran Sie denken müssen.  
  
Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung ein. Falls Sie sich im Beamtenstatus befinden, ist Ihr Ansprechpartner Ihre private Krankenversicherung und die Beihilfe.  
  
Sie sind bereits im Krankenhaus und sollen gleich im Anschluss zu uns kommen? 
In diesem Fall leitet der Sozialdienst Ihre Anschlussrehabilitation ein. Dieser besucht Sie noch während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus und bespricht alle Formalitäten mit Ihnen. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt die Aufnahme entweder direkt oder innerhalb von zwei Wochen.  
  
 
Füreinander da sein. Sich wohl fühlen. 
Mehr als gut versorgt werden.
  
  
 
Wenn Sie eine Rehabilitation antreten möchten, haben Sie sicher viele Fragen. Gerne beantworten wir diese, wir haben hierfür eine FAQ zusammengestellt.  
  
 

Reha-Fristenrechner der BAR

 
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) hat einen Online-Fristenrechner entwickelt, mit dem Reha-Fachkräfte, Reha-Berater und Reha-Antragsteller die relevanten Fristen im Reha-Prozess berechnen und nachvollziehen können. Er bietet Ihnen damit Unterstützung in Ihrem persönlichen Reha-Prozess.  
 
Sie erreichen den Fristenrechner unter www.reha-fristenrechner.de.   
  
  
  

Interview mit der DRV-Fachberaterin

 
Über die Verfahrensmöglichkeiten, wer die entsprechenden Kliniken aussucht und wann die Rentenversicherung bezahlt, darüber gibt Stefanie Michalski, Reha-Fachberaterin der Deutschen Rentenversicherung in Ravensburg, Auskunft.  
  
 

Hört man das Wort Rentenversicherung, dann denkt man an Rentenzahlungen nach dem Erwerbsleben. Weshalb ist die Rentenversicherung aber auch Trägerin von Rehamaßnahmen?

 
Unser vorrangiges Ziel ist es immer, krankheits- oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken und eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.  
  
 

Wie ist der normale Verlauf, wenn ein Rehaantrag gestellt wird?

 
Der Antrag wird in der Regel auf Anregung der Krankenkasse, des behandelnden Arztes oder des Hausarztes gestellt. Wenn uns der Antrag vollständig, also mit allen notwendigen Unterlagen, erreicht, dann wird innerhalb von 14 Tagen darüber entschieden. Der Gesetzgeber hat diese Fristen nach Sozialgesetzbuch IX eingeführt. Dann kommt es nur noch auf die Wartezeiten bei der Klinik an, wann die Reha tatsächlich beginnen kann.  
  
 

In welchen Fällen wird eine Reha abgelehnt?

 
Voraussetzung für eine Rehamaßnahme ist, dass ein Rehabedarf vorliegt. Dabei wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit bedroht oder unter Umständen bereits gemindert ist. Gibt es dafür keine Anhaltspunkte, dann kann der Antrag abgelehnt werden. 
  
  

Was kann der Betroffene bei einer Ablehnung machen?

 
Er kann Widerspruch einlegen. Der Sachverhalt wird im Widerspruchsverfahren noch einmal umfassend geprüft und dann unter Umständen positiv beschieden.  
  
 

Wenn ein 63-Jähriger einen Reha Antrag stellt, wird dies auch akzeptiert, obwohl der Ruhestand nicht mehr weit scheint?

 
Ja. Wir bezahlen eine Reha bis zur Rentenantragstellung. Denn bis zu diesem Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass diese Person weiterhin im Erwerbsleben bleiben will.  
  
 

Nach welchen Kriterien werden die Kliniken ausgewählt?

 
Ein wichtiger Faktor ist die Indikation. Wir haben hier in Ravensburg eine Mitarbeiterin, die sich nur um die Klinikbelegung kümmert. Sie prüft, welche Einrichtung bei welcher Diagnose am besten geeignet ist.  
  
 

Kommt es bei der Auswahl auch auf die Kostensätze an?

 
Grundsätzlich gibt Paragraph 15 Abs. 2 Satz 1 SGB VI vor, dass eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in eigenen Einrichtungen oder in Vertragseinrichtungen erbracht wird. Im Einzelfall ist jedoch unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes zu prüfen, ob die Leistungen in der gewünschten Einrichtung mit gleicher Wirksamkeit und zumindest ebenso wirtschaftlich erbracht werden können.  
  
 

Welchem Personenkreis bezahlt die Deutsche Rentenversicherung die Reha?

 
Für eine medizinische Reha müssen mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge oder innerhalb der letzten zwei Jahre sechs Monate Pflichtbeiträge einbezahlt worden sein. Ist dies nicht der Fall, dann ist die Krankenkasse zuständig. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (beruflicher Reha) beträgt die Wartezeit 15 Jahre.  
  
 

Es gibt auch Kinder, deren Reha von der Rentenversicherung bezahlt wird. Sie haben aber noch keine Pflichtbeiträge entrichtet. Weshalb springt hier auch die Rentenversicherung ein?

 
In diesen Fällen zählen die Rentenbeiträge der Eltern. Reha für Kinder ist uns sehr wichtig, denn wir müssen uns frühzeitig um die Gesundheit der kommenden Erwachsenengeneration kümmern.  
  
 

Wie oft kann man eine Reha beantragen?

 
In der Regel kann alle vier Jahre eine Reha bei gleicher Indikation erbracht werden. Sollten medizinische Gründe für eine vorzeitige Reha sprechen, steht einer Bewilligung natürlich nichts im Wege. Bei Krebspatienten läuft die onkologische Reha über Nachsorge-Richtlinien. Dadurch können innerhalb des ersten Jahres nach der Primärbehandlung eine oder mehrere Rehabehandlungen gemacht werden. Wenn erhebliche Funktionseinschränkungen vorliegen, sind nach der Primärbehandlung innerhalb von zwei Jahren weitere Rehamaßnahmen möglich.  
  
 

Gibt es Erkrankungen, bei denen vermehrt Rehaanträge gestellt werden?

 
Bei psychosomatischen Erkrankungen können wir einen deutlichen Anstieg feststellen. 
Die Rentenversicherung ist daran interessiert, Männer und Frauen wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Nicht zuletzt, damit sie ihre Rentenbeiträge auch wieder bezahlen können.  
  
  

Welche Hilfen gibt es neben der medizinischen Reha?

 
Wichtigstes Instrument sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Sie kommen dann infrage, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Das Angebot reicht von qualifizierenden Maßnahmen bis zu Sachleistungen. Wichtig ist es uns, bereits frühzeitig Versicherten zu helfen, ihre gesundheitlichen Probleme aktiv anzugehen, damit sie ihren Berufsalltag jetzt und in Zukunft besser bewältigen können.  
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